Der PRIVACY ONE™ Blog
Zurück zur Übersicht
12.02.2021
Unerlaubte Telefonwerbung - Kein Karnevalsscherz
Unzulässige Telefonwerbung – Kein Karnevalsscherz
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der mivolta GmbH ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro verhängt.
Mivolta konnte in mehreren hundert Fällen rechtswidrige Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen nachgewiesen werden.
Teilweise riefen die Mitarbeiter unter Phantasie-Firmennamen, teils als vermeintliche Mitarbeiter der Bundesnetzagentur an.
In einigen Fällen gaben sich die Anrufer auch gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Angerufenen aus. Hier wurden dann Informationen wie die Zählernummer abgefragt, mit denen ein Wechsel des Stromlieferanten angestoßen werden kann. Später wurden dann Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen an die Betroffenen geschickt.
Einwilligungen für Telefonwerbung waren teils zu spät eingeholt worden bzw. fehlerhaft. Weiter wurde mit Rufnummernunterdrückung gearbeitet.
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur:

Zurück zur Übersicht